Die von der Bundesregierung derzeit geplanten EEG-Änderungen bremsen die weitere Entwicklung von Erneuerbare Energien-Projekte komplett ab. Wenn die Gesetzesänderungen so beschlossen werden, wie sie bisher vorgestellt wurden, können nur noch in sehr begrenztem Umfang Erneuerbare Energien-Anlagen realisiert werden. Der Begriff "Energiewende" wird z.Zt. von der Bundesregierung dafür benutzt, um den Ausbau der Kohleverstromung und den dafür notwendigen Netzausbau voranzutreiben und für lange Zeit festzuschreiben sowie die Laufzeiten der Atomkraftwerke wieder zu verlängern. Für bereits realisierte Projekte wie die WEA K1-K5 der GEDEA-Ingelheim GmbH %26 Co. WKA Ingelheimer Wald / Kandrich KG hat dies keine Auswirkungen. Da wir aktuell davon ausgehen, dass alle WEA, die bis zum 31.07.2014 in Betrieb sind zu den bisherigen EEG-Sätzen vergütet werden, wird dies für die derzeit in Bau befindlichen WEA der Gemeinschaftswindpark Kandrich GmbH %26 Co. KG ebenfalls keine Bedeutung haben. |